F-Prot:Lizenz

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END-NUTZER LIZENZ VEREINBARUNG FÜR F-PROT ANTIVIRUS

Achtung: es handelt sich hier um eine freie und inoffizielle Übersetzung, welche demnach nicht als Basis für Rechtsfragen verwendet werden kann. Das Original ist durchaus Rechtskräftig.

Dies ist eine bindende, legale Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer (dem "Lizenznehmer") und Frisk Software International ("FSI") für das F-Prot Antivirus Softwareprodukt, welche das Softwareprogramm, Material und Online- oder elektronische Dokumentationen einschließt. Durch das Installieren, Kopieren, Downloaden, Zugreifen oder anderweitige Nutzen der F-Prot Antivirus Software stimmen Sie dieser Vereinbarung zu und verpflichten sich zur Wahrung der Bedingungen. Wenn Sie den Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie das F-Prot Antivirus Softwareprodukt nicht herunterladen, installieren oder benutzen, sondern geben es an dem Ort zurück, an dem Sie es gekauft haben.

Software Produkt Lizenz

1. Gültigkeitsbereich der Lizenz: Die Lizenzgewährung bezieht sich auf eine der folgenden Versionen des F-Prot Antivirus Softwareproduktes; geliefert durch FSI an den Lizenznehmer.

1.1. F-Prot Antivirus für Windows: Die Lizenz findet Anwendung auf alle Computer, die auf der Rechnung angegeben sind.

1.2. F-Prot Antivirus für Exchange: Die Lizenz findet nur Anwendung auf Mailserver, Mailweiterleitungen und Mail Gateways, das heißt für Computer, die Mail-Dienste für ein Netzwerk bereitstellen - für beides: eingehende oder ausgehende E-Mail.

1.3. F-Prot Antivirus für Linux/BSD Mail Server Version: Die Lizenz findet nur Anwendung auf Mailserver, Mailweiterleitungen und Mail Gateways, das heißt für Computer, die Mail-Dienste für ein Netzwerk bereitstellen - für beides: eingehende oder ausgehende E-Mail.

1.4. F-Prot Antivirus für Linux/BSD File Server Version: Die Lizenz findet nur Anwendung auf Dateiserver, Druckserver und Anwendungsserver, das heißt für Computer, die andere Netzwerkdienste anbieten, als Maildienste.

1.5. F-Prot Antivirus für Linux/BSD Workstation Version: Die Lizenz findet nur Anwendung auf eine einzelne Arbeitsstation und alle lokal gespeicherten Dateien. Wenn diese Arbeitsstation Netzwerkdienste anbietet, wird eine File Server Version oder eine Mail Server Lizenz benötigt.

1.6. F-Prot Antivirus für AIX: Die Lizenz findet nur Anwendung auf Server, das heißt für Computer, die Maildienste für ein Netzwerk anbieten, - für beides: eingehende oder ausgehende E-Mail - oder Server, die andere Dienste als Maildienst bereitstellen.

1.7. F-Prot Antivirus für Solaris Mail Server Version: Die Lizenz findet nur Anwendung auf Mailserver, Mailweiterleitungen und Mail Gateways, das heißt für Computer, die Mail-Dienste für ein Netzwerk bereitstellen - für beides: eingehende oder ausgehende E-Mail.

1.8. F-Prot Antivirus für Solaris File Server Version: Die Lizenz findet nur Anwendung auf Dateiserver, Druckserver und Anwendungsserver, das heißt für Computer, die andere Netzwerkdienste anbieten, als Maildienste.

1.9. F-Prot Antivirus für Solaris File Server Version: Die Lizenz findet nur Anwendung auf Dateiserver, Druckserver und Anwendungsserver, das heißt für Computer, die andere Netzwerkdienste anbieten als Maildienste

1.10. F-Prot Antivirus für Solaris Workstation Version: Die Lizenz findet nur Anwendung auf eine einzelne Arbeitsstation und alle lokal gespeicherten Dateien. Wenn diese Arbeitsstation Netzwerkdienste anbietet, wird eine File Server Version oder eine Mail Server Lizenz benötigt.

1.11. F-Prot Antivirus für DOS: Die Lizenz findet nur Anwendung auf alle Computer, die auf der Rechnung angegeben sind.

2. Lizenzerteilung:

2.1. Softwareprodukt: FSI gewährt dem Lizenznehmer die nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz, das F-Prot Antivirus Softwareprodukt auf irgendeinem seiner Computer / Computern für die er die Lizenz besitzt, zu benutzen - und zwar wie auf der Rechnung angegeben. Der Lizenznehmer darf ausschließlich zur Datensicherung und für Archivierungszwecke eine Kopie anfertigen. Abgesehen von sonstigen ausdrücklich genannten Bedingungen aus diesem Vertrag darf der Lizenznehmer keine anderweitigen Kopien des F-Prot Antivirus Softwareproduktes oder des gedruckten Materials (oder damit gleichwertigem Material) anfertigen.

2.2. Installation:

2.2.1. Sie dürfen die Firmenbenutzer Versionen des F-Prot Antivirus für Windows Softwareproduktes auf so vielen Computern installieren, wie Sie von FSI gekauft haben. Nutzer, die das F-Prot Antivirus für Windows Softwareprodukt in der Heimnutzerversion gekauft haben, dürfen es auf allen Computern in ihrem Haushalt installieren, die für private Zwecke genutzt werden.

2.2.2. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Exchange Softwareprodukt für die Anzahl Mailboxen installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.3.Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Linux/BSD Mail Server Softwareprodukt für die Anzahl Nutzer installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.4. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Linux/BSD File Server Softwareprodukt für die Anzahl Server installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.5. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Linux/BSD Workstation Softwareprodukt für die Anzahl Workstations installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.6. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für AIX auf IBM pSeries (RS/6000) Softwareprodukt für die Anzahl Nutzer installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.7. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Linux auf IBM zSeries (S/390) Softwareprodukt für die Anzahl Nutzer installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.8. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Solaris Mail Server Softwareprodukt für die Anzahl Nutzer installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.9. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Solaris File Server Softwareprodukt für die Anzahl Server installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.10. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für Solaris Workstation Softwareprodukt für die Anzahl Workstations installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

2.2.11. Sie dürfen das F-Prot Antivirus für DOS Softwareprodukt für die Anzahl Computer installieren, wie durch Ihre FSI Lizenzen abgedeckt sind.

3. Beschreibung anderer Rechte und Beschränkungen

3.1. Nicht zum Wiederverkauf bestimmt: Das F-Prot Antivirus ist nur auf Ihre persönliche oder professionelle Benutzung beschränkt und nicht zum Wiederverkauf oder anderweitiger entgeltlicher Weitergabe des Softwareproduktes.

3.2. Beschränkung der Umkehrtechniken, Decompilierung und Deassemblierung: Der Lizenznehmer darf keine Umkehrtechniken auf das Softwareprodukt anwenden, es nicht dekompilieren oder deassemblieren. Ausgenommen sind bis zu einem gewissen Grad Tätigkeiten, die ausdrücklich durch geltendes Recht erlaubt sind.

3.3. Miete: Der Lizenznehmer darf das Softwareprodukt weder vermieten noch verleasen oder verleihen.

3.4. Service und technische Unterstützung: FSI kann Ihnen Unterstützungsservice im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt anbieten, falls es notwendig erscheint.

3.5. Beendigung: Ohne Beeinträchtigung irgendwelcher anderer Rechte kann FSI diesen Vertrag beenden, falls Sie die Bedingungen des Vertrages nicht einhalten. Bei einem solchen Vorfall müssen Sie alle Kopien des Softwareproduktes und aller seiner Teilkomponenten zerstören und entfernen.

3.6. Updates: Sie können einen neu entdeckten Virus, der FSI unbekannt ist, an FSI senden. FSI wird den Lizenznehmer so schnell wie möglich mit einer aktualisierten Version des F-prot Antivirus Softwareprogrammes unterstützen.

4. Urheberrecht: Alle Namen und das Recht am geistigen Eigentum an F-Prot Antivirus, dem gedruckten Begleitmaterial und jeglichen Kopien, die über das Internet erhalten worden sind, sind Eigentum von FSI. Alle Namen und das Recht am geistigen Eigentum am Inhalt, auf den durch das Benutzen des F-Prot Antivirus zugegriffen wird, sind das Eigentum und besondere Recht des Besitzers. Es wird geschützt durch das gültige Copyright oder andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums. Dieser Vertrag gewährt kein Recht, solche Inhalte zu benutzen. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich gewährt wurden, sind FSI vorbehalten.

5. Eingeschränkte Gewährleistung: FSI garantiert, das F-Prot Antivirus im wesentlichen gemäß der Leistungsbeschreibung und für den durch geltendes Recht vorgesehenen Zeitraum vom Zeitpunkt der Anschaffung an funktioniert. Der Lizenznehmer versteht und stimmt zu, dass das Softwareprodukt "wie es ist" geliefert wird - mit allen Fehlern , die Softwareprodukte begleiten können. FSI garantiert, dass alle gelieferten Disketten frei von physikalischen Defekten sind.

6. Haftungsausschluss: FSI gibt keine anderen außer den ausdrücklich besagten Garantien hinsichtlich der Leistungen der Software, die in das F-Prot Antivirus Softwareprogramm eingearbeitet wurden. FSI wird sich bemühen, jegliche Fehler in der besagten Software schnell zu korrigieren, die der Lizenznehmer FSI mitgeteilt hat. FSI kann versuchen, Fehler durch Mittel, die am geeignetenst erscheinen,zu korrigieren. Fehler, die durch Hardwarefehlfunktionen oder -ausfälle, durch Datenverlust oder Zerstörungen über das Internet durch Dritte hervorgerufen werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Eingeschränkte Haftung: FSI ist haftet nicht für jegliche indirekte, sich indirekt ergebende, zufällige oder strafbare Schäden oder Anwaltsgebühren für jede Art von Klage aus unerlaubter Handlung oder Vertrag, ungeachtet dessen, ob FSI die Möglichkeit solcher Schäden bewußt war. FSI kann dem Lizenznehmer die Mängelbeseitigung bezahlen.

8. Streitfragen: Alle Streitfragen, die sich aus dem Inkrafttreten, der Anwendung oder der Interpretation dieses Vertrages ergeben, sollen in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Island beigelegt werden. Der zuständige Gerichtsstand ist Island.

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